Die praktische Ausbildung ist in verschiedene Etappen unterteilt:
- Vorschulung
- Grundschulung
- Hauptschulung
- Perfektionsschulung
Gerne erkläre ich Dir den genauen Ablauf der ganzen Ausbildung, dann weisst Du was Dich erwartet. Falls Du einen Motorradausweis erlangen möchtet, musst Du vorgängig einen Motorrad-Grundkurs besuchen.
Begleitperson müssen mindestens 23 Jahre alt und 3 Jahre im Besitz des Fahrzeugausweises B sein.
Bezüglich Lernfahrten gelten gem. SVG folgende Bestimmungen
- Solange Motorfahrzeuge von Inhabern eines Lernfahrausweises geführt werden, müssen sie auf der Rückseite an gut sichtbarer Stelle eine blaue Tafel mit weissem "L" tragen. Die Tafel ist zu entfernen, wenn keine Lernfahrt stattfindet.
- Auf Lern- und Prüfungsfahrten mit Motorwagen muss der Begleiter neben dem Führer Platz nehmen, ausgenommen auf übungsplätzen, beim Rückwärtsfahren oder beim Parkieren; der Begleiter muss wenigstens die Handbremse leicht erreichen können.
- Der Inhaber eines Lernfahrausweises darf auf Motorrädern sowie auf oder in anderen Motorfahrzeugen, mit welchen er Lernfahrten ohne Begleitperson ausführen darf, keine Passagiere mitführen, die nicht selber über den entsprechenden Führerausweis verfügen.
- Fahrschüler dürfen verkehrsreiche Strassen erst befahren, wenn sie genügend ausgebildet sind, Autobahnen und Autostrassen erst, wenn sie prüfungsreif sind.
- Auf verkehrsreichen Strassen sind Anfahren in Steigungen, Wenden, Rückwärtsfahren und ähnliche übungen untersagt, in Wohngebieten sind sie möglichst zu vermeiden.