Kategorien A / A1

Kategorie A

Ein betriebssicheres Motorrad ohne Seitenwagen mit einem Hubraum von mindestens 600cm3, einer Motorleistung von mindestens 40 kW und zwei Sitzplätzen (Es gilt eine Hubraumtoleranz von 10cm3, somit ist auch ein Motorrad mit 590cm3 zugelassen).
             
Voraussetzungen

  • Mindestalter: 25 Jahre (Direkteinstieg) oder 2 Jahre klaglose Fahrpraxis Kat. A beschränkt
  • Erforderliche Kategorien: Keine
  • Nothelferkurs: Ausgenommen Inh. Kat. B, B1 oder A1. Darf nicht länger als 6 Jahre zurückliegen.
  • Sehtest: Darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein
  • Vertrauensärztliche Untersuchung: Ist erforderlich für Körperbehinderte und Bewerber, die das 65. Altersjahr überschritten haben
  • Epileptiker: Werden nur aufgrund eines Eignungsgutachtens eines Neurologen oder eines Spezialarztes für Epilepsie zum Verkehr zugelassen.
  • Basistheorieprüfung: Ausgenommen Inh. Kat. B, B1 oder A1
  • Zusatztheorieprüfung: Keine
  • Verkehrskunde: Ausgenommen Inh. Kat. B, B1 oder A1
  • Praktische Grundschulung: Direkteinstieg: 6 Lektionen für Inhaber Kat. A1 (Erwerb nach dem 01.04.2003), ansonsten 12 Lektionen. Für Inhaber der Kategorie A1 nach altem Recht (Erwerb vor dem 01.04.2003) keine Grundschulung erforderlich. Bewerber um den Führerausweis der Kategorie A dürfen die praktische Grundschulung nicht mit Fahrzeugen der Unterkategorie A1 absolvieren
  • Praktische Prüfung: Nach zweijähriger klagloser Fahrpraxis mit Kat. A beschränkt: die 35 kw Beschränkung wird auf Gesuch hin aufgehoben: Das heisst prüfungsfreier Erhalt des Führerausweises der Kategorie A unbeschränkt.
  • Gültigkeit Lernfahrausweis :4 Monate, wird nach absolvierter Grundschulung um 12 Monate verlängert
  • Lernfahrten: Keine Begleitperson erforderlich, Begleitperson mit der entsprechenden Kategorie erlaubt
  • Zusätzliche Berechtigungen: A (beschränkt), A1, B1, F, G, M
  • Führerausweis auf Probe: Um den unbefristeten Führerausweis zu erhalten sind innerhalb der Probezeit 2 Weiterbildungskurse zu besuchen.

Kategorie A beschränkt

Ein betriebssicheres Motorrad ohne Seitenwagen mit einem Hubraum von mindestens 400cm3, einer Motorleistung von mindestens 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,20 kW/kg und zwei Sitzplätzen (Es gilt eine Hubraumtoleranz von 10cm3, somit ist auch ein Motorrad mit 390cm3 zugelassen).
             
Voraussetzungen

  • Mindestalter: 18 Jahre (Stufeneinstieg)
  • Erforderliche Kategorien: Keine
  • Nothelferkurs: ausgenommen Inh. Kat. B, B1 oder A1. Darf nicht länger als 6 Jahre zurückliegen.
  • Sehtest: Darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein
  • Vertrauensärztliche Untersuchung: Ist erforderlich für Körperbehinderte und Bewerber, die das 65. Altersjahr überschritten haben
  • Epileptiker: Werden nur aufgrund eines Eignungsgutachtens eines Neurologen oder eines Spezialarztes für Epilepsie zum Verkehr zugelassen.
  • Basistheorieprüfung: Ausgenommen Inh. Kat. B, B1 oder A1
  • Zusatztheorieprüfung: Keine
  • Verkehrskunde: Ausgenommen Inh. Kat. B, B1 oder A1
  • Praktische Grundschulung: 6 Lektionen für Inhaber Kat. A1, ansonsten 12 Lektionen. Bewerber um den Führerausweis der Kategorie A dürfen die praktische Grundschulung nicht mit Fahrzeugen der Unterkategorie A1 absolvieren
  • Gültigkeit Lernfahrausweis: 4 Monate, wird nach absolvierter Grundschulung um 12 Monate verlängert
  • Lernfahrten: Keine Begleitperson erforderlich, Begleitperson mit der entsprechenden Kategorie erlaubt
  • Zusätzliche Berechtigungen: A1, B1, F, G, M
  • Kategorie A unbeschränkt: Nach zweijähriger, beanstandungsfreier Fahrpraxis wird die 35 kw Beschränkung auf Gesuch hin aufgehoben, das heisst prüfungsfreier Erhalt des Führerausweises der Kategorie A unbeschränkt.
  • Führerausweis auf Probe: Um den unbefristeten Führerausweis zu erhalten sind innerhalb der Probezeit 2 Weiterbildungskurse zu besuchen.

Kategorie A1

Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm; und einer Motorleistung von höchstens 11 kW.
             
Voraussetzungen

  • Mindestalter 16/18 Jahre: 16 J.: Motorräder mit einem Hubraum bis 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren oder einer Nenn- bzw. Dauerleistung bis 4 kW bei anderen Motoren. 18 J.: übrige Motorräder der Unterkategorie A1 mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von höchstens 11 kW
  • Erforderliche Kategorien: Keine
  • Nothelferkurs: Ausgenommen Inh. Kat. B oder B1. Darf nicht länger als 6 Jahre zurückliegen.
  • Sehtest: Darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein
  • Vertrauensärztliche Untersuchung: Ist erforderlich für Körperbehinderte und Bewerber, die das 65. Altersjahr überschritten haben
  • Epileptiker: Werden nur aufgrund eines Eignungsgutachtens eines Neurologen oder eines Spezialarztes für Epilepsie zum Verkehr zugelassen.
  • Basistheorieprüfung: Ausgenommen Inh. Kat. B oder B1
  • Zusatztheorieprüfung: Keine
  • Verkehrskunde: Ausgenommen Inh. Kat. B oder Unterkategorie B1
  • Praktische Grundschulung: 8 Lektionen
  • Gültigkeit Lernfahrausweis: 4 Monate, wird nach absolvierter Grundschulung um 12 Monate verlängert
  • Lernfahrten: Keine Begleitperson erforderlich, Begleitperson mit der entsprechenden Kategorie erlaubt
  • Zusätzliche Berechtigungen: Kategorie F, G, M